Data Act Compliance
Informationen zum EU Data Act
Der Schutz und die transparente Nutzung von Daten ist uns bei MARKT-PILOT ein wichtiges Anliegen. Im Rahmen des EU Data Act stellen wir Ihnen auf dieser Seite die nach den Artikeln 26 und 28 geforderten Informationen bereit. Dazu gehören sowohl unsere Informationspflichten im Zusammenhang mit einem möglichen Anbieterwechsel als auch Transparenzangaben zum internationalen Zugriff auf Daten.
Unser Ziel ist es, Ihnen jederzeit Klarheit und Sicherheit im Umgang mit Ihren Daten zu gewährleisten.
MARKT-PILOT als Datenverarbeitungsunternehmen stellt seinen Kunden folgendes zur Verfügung:
- Informationen über die verfügbaren Verfahren für den Wechsel und die Übertragung von Inhalten auf den Datenverarbeitungsdienst, einschließlich Informationen über verfügbare Wechsel- und Übertragungsmethoden und -formate sowie über Einschränkungen und technische Beschränkungen, die dem Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten bekannt sind.
- Einen Verweis auf ein aktuelles Online-Register der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten mit Einzelheiten zu allen Datenstrukturen und Datenformaten sowie zu den einschlägigen Normen und offenen Interoperabilitätsspezifikationen, in denen die exportierbaren Daten verfügbar sind.
Artikel 26 - Informationspflichten für Anbieterwechsel
Anbieterwechsel und Datenportierung
Verfügbare Wechselverfahren:
Kunden können auf Nachfrage einen individuellen manuellen Export ihrer Daten bekommen und sowohl ihre Recherche-Ergebnisse als auch ihre Pricing-Prozesse exportieren. Diese Ergebnisse kann bietet MARKT-PILOT dem Kunden im Format JSON oder XML. MARKT-PILOT stellt hierbei sicher, dass der Kunde die geforderten Daten innerhalb von zwei Wochen, bei Vollexport erhält. Die Daten verbleiben bis 90 Tage nach Beendigung einer Vertragsbeziehung verfügbar.
Datenregister und Standards
Aktuelles Online-Register (Letzte Aktualisierung: 25.09.2025):
Datentyp |
Format |
Standard |
Beschreibung |
Kundendaten |
JSON |
RFC 7159 |
Stammdaten, Profile, Präferenzen |
Transaktionsdaten |
CSV |
RFC 4180 |
Alle Geschäftsvorgänge seit Vertragsbeginn |
Audit-Logs |
JSON |
RFC 5424 |
Aktivitätsprotokolle (letzte 24 Monate) |
Artikel 28 - Transparenzpflichten zu internationalem Zugriff
Gerichtsbarkeit für die ICT-Infrastruktur
Datenverarbeitung nach Servicebereichen:
Service |
Jurisdiktion |
Serverstandort |
Backup-Standort |
Hauptanwendung |
Deutschland (DSGVO) |
Frankfurt am Main, Deutschland |
Stuttgart, Deutschland |
Datenbank-Cluster |
Deutschland (DSGVO) |
Frankfurt am Main, Deutschland |
Berlin, Frankfurt am Main, Deutschland |
CDN/Cache |
|
Multi-Region, Global |
- |
Analytics |
EU (GDPR) |
EU |
- |
Backup-Services |
Deutschland (DSGVO) |
Stuttgart, Deutschland |
Düsseldorf, Deutschland |
Schutzmaßnahmen gegen behördlichen Zugriff
Technische Schutzmaßnahmen:
- Verschlüsselung: AES-128 End-to-End Verschlüsselung aller Kundendaten.Schlüsselverwaltung: Die Schlüssel und Zertifikatsverwalung erfolgt eigenständig durch MARKT-PILOT.
- Geografische Beschränkung: Keine Server für den Betrieb außerhalb der EU/EWR
Organisatorische Maßnahmen:
- Vereinbarungen über Auftragsdatenverarbeitung gemäß der DSGVO mit Kunden und Subunternehmern.
Zertifizierungen: ISO 27001
Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:
DataCo GmbH
Dachauer Straße 65
80335 München
Deutschland
+49 89 7400 45840
www.dataguard.de
Kontakt und Verfahren
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (DSB):Philipp Rotthaus
DataCo GmbH (DataGuard)
protthaus@consulting.dataguard.de